Umgangsrecht

Dem nicht betreuenden Elternteil steht grundsätzlich das Recht zum Umgang mit dem Kind zu.

Wie dieses im Einzelnen ausgestaltet ist, bestimmen zunächst einmal die Eltern selbst.

Aber auch hierüber kommt es häufiger zu Auseinandersetzungen. Hier sollte vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes ggf. zunächst die Vermittlung über das Jugendamt oder andere Beratungsstellen gesucht werden. Scheitert dies oder ist eine Einigung von vornherein aussichtslos, sollte der Familienanwalt im Sinne des Rechtsanwaltes und Fachanwaltes für Familienrecht eingeschaltet werden.

Notfalls muss auch hier das Familiengericht beim Amtsgericht entscheiden. Bisweilen ist es erforderlich, eine Umgangspflegschaft einzurichten, also eine dritte Person zu beauftragen, die Umgangsregelung durch- und umzusetzen.