Neues Punktesystem für Kraftfahrer - Rechtsanwalt in Simmern

Zum 01.05.2014 tritt ein neues Punktesystem („Flensburgerkartei“) in Kraft. Nach § 4 Abs. 2 StVG (neue Fassung) soll eine Rechtsverordnung erlassen werden, wobei in der genannten Vorschrift folgende Punkte grundsätzlich geregelt sind:

·Für Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung oder isolierter Sperre: 3 Punkte

·Alle sonstigen Straftaten und „besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten“, das sind solche mit einem Regelfahrverbot: 2 Punkte

·Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt

Die Maßnahmen, die bei Verstößen erfolgen, sind folgende:

·Bei einem Punktestand von 1-3 Punkten erfolgt eine so genannte „Vormerkung“. Echte Sanktionen erfolgen nicht.

·Bei 4-5 Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung und es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar auszusuchen. Eine Teilnahmebescheinigung ist dann innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars vorzulegen. Ein Punkt wird sodann erlassen. Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

·Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung wiederum mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines freiwilligen Fahreignungsseminars. Hier wird aber kein Punkt mehr in Abzug gebracht. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Insgesamt ist die Frage:

Was geschieht mit meinen alten Punkten?

Hierzu folgende Tabelle (aus Verkehrsjurist Rechtszeitschrift des ACE):

Punktestand vor dem 01. Mai 2014Fahreignungs-Bewertungssystem ab dem 01. Mai 2014